Beitragsordnung
Stand: Stuttgart, den 17.06.2024
Diese Beitragsordnung regelt die Mitgliedsbeiträge des CannabisClub Stuttgart e.V.
Da der Gesetzgeber eine Mindestdauer der Mitgliedschaft von 3 Monaten vorschreibt, bitten wir bei Eintritt ab November des laufenden Jahres, den Jahresbeitrag des Folgejahres gleich zu addieren, d.h. Nov & Dezember = 2 Monate à 5€ plus 60€ = 70€
Gerne dürft ihr für das laufende Kalenderjahr auch den Jahresbeitrag von 60€ überweisen. Diese „Teilspende“ kommt dem Verein zugute. Denn gerade jetzt zu Beginn sind hohe Investitionen notwendig.
Jede Spende ist willkommen!
§1 Grundsatz
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.
§2 Beschlüsse
Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags
Die festgesetzten Beträge werden zum 1. Januar des folgenden Geschäftsjahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.
§3 Beiträge
Der reguläre Mitgliedsbeitrag beträgt für alle 60 Euro im Jahr.
Der fällige Jahresbeitrag für die Mitgliedschaft im CCS e.V. muss im Januar des laufenden Geschäftsjahrs beglichen werden.
Der erste Mitgliedsbeitrag eines neuen Mitglieds ist innerhalb der ersten 2 Wochen nach Aufnahme des Mitglieds zu leisten.
Die Mitgliedschaft tritt mit der Bezahlung des ersten Mitgliedsjahresbeitrages in Kraft und erlischt, sobald der Mitgliedsbeitrag 4 Monate ausbleibt oder das Mitglied die Mitgliedschaft beendet.
Tritt ein Mitglied im Laufe des Geschäftsjahres ein, so ist für das laufende Jahr der Mitgliedsbeitrag anteilig zu entrichten.
Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Ausschluss, Streichung von der Mitgliederliste oder Austritt aus dem Verein bzw. durch Liquidation einer juristischen Person. Die Mitgliedschaft endet, wenn der Mitgliedsbeitrag 4 Monate nicht bezahlt ist.
Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand. Eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Jahresende muss eingehalten werden.
§4 Zahlung des Mitgliedsbeitrags
Die Zahlung des fälligen Mitgliedsbeitrags kann in bar an den Schatzmeister sowie per PayPal, Überweisung oder Bareinzahlung auf das Vereinskonto erfolgen.
Der Jahresbeitrag ist in voller Höhe mit einer Zahlung zu entrichten.
§5 Vereinskonto
CannabisClub Stuttgart e.V.
VR-Bank Altenburger Land / Deutsche Skatbank
IBAN: DE35 8306 5408 0005 3646 80
BIC: GENODEF1SLR
Verwendungszweck Name Mitgliedsnummer Jahr
Überweisung auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt.
§6 Vereinsaustritt / Vereinsausschluss
Mit erfolgtem Austritt oder Ausschluss eines Mitglieds verfallen alle offene Mitgliedsbeiträge des betreffenden Mitglieds gegenüber dem Verein. Ebenso gibt es keine Rückerstattung bereits geleister Mitgliedsbeiträge
