Ein Traum wird wahr?

    Nach Plänen der Bundesregierung soll Genuss-Cannabis legalisiert werden. Wir begrüßen diesen längst überfälligen Schritt sehr, denn durch diesen Fortschritt werden Millionen Bundesbürger entkriminalisiert. Gleichzeitig wächst die Hoffnung, dass durch die Entkriminalisierung von Cannabis die Nutzpflanze Hanf ihr medizinisches und industrielles Potenzial entfalten kann.

Bundespressekonferenz vom 12.04.2023 - Das 2-Säulenmodell

    Dies sieht vor, dass Erwachsene künftig Cannabis in bestimmten Mengen privat oder in nicht-gewinnorientierten Vereinigungen anbauen dürfen sowie im Rahmen eines regionalen Modellvorhabens in lizenzierten Fachgeschäften erhalten können.
    Zwar ist der Vorstoß Cannabis in Deutschland zu legalisieren bei der EU auf Wohlwollen gestoßen, läßt sich aber aufgrund internationaler Vereinbarungen nicht so einfach umsetzen.
    Aus diesem Grund hat man sich zu einem

 

2-Säulen-Modell zur Legalisierung von Cannabis

    entschlossen:

1. Säule: CannabisClub als legaler Rahmen für den Bezug von Cannabis

    Es gibt 2 große Hindernisse bei der Abgabe von Genuss-Cannabis an Konsumenten.
    Das größere: Wo soll das Genuss-Cannabis herkommen?
    Es kann nicht importiert werden (internationales Recht) und durch das bisherige Verbot gibt es kaum Anbaukapazitäten, um den Marktbedarf zu decken.
    Das 2. Hindernis stellt die kontrollierte Abgabe dar.
    Dies ist aber mit Hilfe von Cannabisvereinen möglich. Der Verein kann im Monat bis zu 50g Genuss-Cannabis an seine Mitglieder (über 21 Jahre) ausgeben. Bei maximal 500 Mitgliedern ist das eine überschaubare Größe. Die Qualitätskontrolle, Dokumentationspflicht & Aufklärungsarbeit obliegt dem Verein.

Vereinsrecht hilft beim Aufbau legaler Strukturen

Mit Hilfe des Vereinsrecht ist es also möglich den ersten Schritt Richtung Legalisierung zu gehen. Anbau- und Erntemengen sind auf Bedarfsdeckung der Mitglieder ausgerichtet. Natürlich sind noch viele Details ungeklärt (Logistik, Lagerung, Verkauf an Mitglieder, Saatgut, etc), aber wir hoffen auf  pragmatische Vorgaben durch die Bundesregierung. Es ist zu begrüßen, wenn die Pilotphase des Anbaus durch Vereine zum Aufbau innerdeutscher Grow-Kapazitäten führt und eine regionale Selbstversorgung möglich ist. Denn das „Start-Problem“ der Legalisierung der Bedarfsdeckung (Wo soll das Genuss-Cannabis herkommen?) wird so durch die Vereine geschultert.

2. Säule: Regionales Modellvorhaben mit kommerziellen Lieferketten

Denkbar ist auch ein Vertrieb über einen großen lizensierten Hersteller, der Vereine oder den kommerziellen Vertrieb beliefert. Dieser verfügt über das nötige Know-How und Kapital, um den Anbau großer Mengen zu finanzieren.

Damit landen wir bei der 2. Säule. Diese sieht vor, Unternehmen die Produktion, den Vertrieb und die Abgabe in Fachgeschäften von Genusscannabis an Erwachsene in einem lizensierten und staatlich kontrollierten Rahmen zu ermöglichen. Dies geschieht im Rahmen eines wissenschaftlich konzipierten Modellprojektes, dessen Ergebnisse nach 5 Jahren der EU vorgestellt werden sollen. Dies geschieht in der Absicht mit einem erfolgreichen, deutschen Cannabis-Modell die Grundlage für eine EU-konforme Legalisierung zu schaffen.

Dieses Pilotprojekt ist auf 5 Jahre angelegt. Es ist Sache der Kommune sich für dieses Projekt zu bewerben. Das


Eckpunktepapier der Bundesregierung könnt ihr hier einsehen. 

Es hat den Anschein, dass die multi-nationalen Konzerne sich noch gedulden müssen, bis der rechtliche Rahmen für den großflächigen Anbau von Genuss-Cannabis in Deutschland geschaffen wird. Aber auch für die Vereine bleibt abzuwarten, ob die Anforderungen realitätsbasiert sind und sich erfüllen lassen.
Die Vereine haben im ersten Schritt die wichtige Aufgabe Cannabis durch Anbau bereitzustellen und eine regelkonforme Vertriebsstruktur zu schaffen.

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