Das Gesetz IST BESCHLOSSEN  und ist seit 1. April 2024 in Kraft.

Bitte beachtet: Es ist erlaubt, geringe Mengen an Cannabis zu besitzen.

Es ist weiterhin verboten Cannabis zu erwerben, zu handeln, weiterzugeben!

Das Weiterreichen von Cannabis in jeglicher Form (Joint) ist untersagt!

Zum Wortlaut des Gesetzes https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/109/VO.html?nn=55638

Ab  1. Juli 2024 folgt die Legalisierung des gemeinschaftlichen Anbaus im Verein. 

Für den Antrag zum gemeinschaftlichen Anbau sind noch einige Parameter seitens des Gesetzgebers nicht definiert. Sobald es möglich ist werden wir eine Lizenz beantragen, Gewerbe anmieten, aufbauen.

Dann kann es losgehen.  Wir werden Mitglieder (über 21 J.) mit Cannabis versorgen. 

 

 

LASS UNS GEMEINSAM STARTEN!

Du bist über 21 Jahre alt? Du hast Interesse Mitglied zu werden?